Die Menge der verordnungsfähigen Blutzucker-Teststreifen je Quartal ist immer wieder mal ein Thema bei unseren
Familien. Zumindest bei denen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, Ersatzkasse, Knappschaft) versichert sind.
Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen und um Euch etwas an die Hand zu geben, haben wir die Kassenärztliche
Vereinigung Saarland um Stellungnahme gebeten: