Gemeinsam stehen wir für die Rechte unserer Diabetes-Kinder ein!
Warum gibt´s unsere
Rechtshilfe?
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Nach vielen Infos von unseren Eltern, eines Presseberichts der SZ vom 16.11.2012
und Erkenntnissen aus diversen anderen Quellen stellten wir fest, dass es insbesondere im Saarland zu einer hohe Ablehnungsquote von ca. 70 % bei der Beantragung der Kostenübernahme von
Insulinpumpen durch die Krankenkassen kommt. Bundesweit lag die Ablehnungs-Quote bei UNTER 10 %!!
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Es gab eine Zeit, als die betroffenen Familien durch endlose Diskussionen um die Kostenübernahme
von Insulinanaloga uvm. sehr beunruhigt wurden.
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Unglaubliches in einer Zeit, in der so viele Politiker
das Wort "Inklusion" so gerne im Munde führen: Die Aufnahme und Betreuung unserer Diabetes-Kinder werden in KiTa und
Schulen immer wieder abgelehnt! Das ist eine nicht hinnehmbare Benachteiligung unserer Kinder und bereitet ihren meist berufstätigen Eltern
riesige Probleme.
Unsere Familien mussten und müssen also zur Durchsetzung der Interessen ihrer Diabetes-Kids auf eine
kompetente rechtsan-waltliche Unterstützung zurückgreifen können.
Wir haben deshalb eine Anwaltskanzlei ausfindig gemacht, welche sich über Diabetes mellitus Typ 1 bei
Kindern u. Jugendlichen besondere Kompetenzen angeeignet hat. Wir wollen von diesen Kompetenzen profitieren und sie stärken. Deshalb sollen sich unsere Mitglieder gezielt an diese Anwaltskanzlei
wenden.
Wir unterstützen unsere Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher
Hilfe.
Unseren Antrag auf Rechtshilfe und die Rahmenbedingungen findet Ihr ganz oben als PDF-Dateien zum
Ausdrucken.